Häufige Fragen zu Kosten und Krankenkasse
Rund um die kieferorthopädische Behandlung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf: Was zahlt die Krankenkasse? Wie hoch ist der Eigenanteil, und wann bekomme ich ihn zurück? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten im Überblick. Ihre individuelle Situation besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
Wir empfehlen eine erste Untersuchung im Alter von etwa 8 bis 9 Jahren, also im Wechselgebiss. Bei bestimmten Befunden – etwa einem Kreuzbiss, einem stark vorstehenden Unterkiefer oder frühem Milchzahnverlust – kann ein früherer Besuch sinnvoll sein. Eine Überweisung vom Hauszahnarzt ist nicht erforderlich; Sie können direkt einen Termin bei uns vereinbaren.
Ja, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und medizinisch notwendig ist. Das beurteilen wir anhand der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) mit fünf Schweregraden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten ab Schweregrad 3. Bei Schweregrad 1 und 2 ist eine Behandlung keine Kassenleistung, kann aber privat durchgeführt werden.
Vor Behandlungsbeginn erstellen wir einen Behandlungsplan, den die Krankenkasse genehmigt. Erst danach starten wir.
Während der Behandlung zahlt die Krankenkasse 80 % der Kosten direkt an uns. Die übrigen 20 % zahlen Sie zunächst selbst; dafür erhalten Sie von uns eine Rechnung pro Quartal. Sind zwei oder mehr Kinder aus einem gemeinsamen Haushalt gleichzeitig in Behandlung, beträgt der Eigenanteil für das zweite und jedes weitere Kind nur 10 %.
Nach erfolgreichem Abschluss stellen wir Ihnen eine Abschlussbescheinigung aus. Damit und mit den Eigenanteilsrechnungen erstattet Ihnen die Krankenkasse den gesamten Eigenanteil zurück. Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf.
Die Krankenkasse erstattet den Eigenanteil nur, wenn die Behandlung im geplanten Umfang erfolgreich abgeschlossen wurde. Wird sie abgebrochen – zum Beispiel weil die Zahnspange nicht wie vereinbart getragen oder Termine nicht wahrgenommen werden –, entfällt die Erstattung in der Regel. Die gute Mitarbeit lohnt sich also doppelt.
Die Kassenbehandlung ist ausreichend, zweckmäßig und führt zu einem guten Ergebnis. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die die Behandlung angenehmer, unauffälliger oder langfristig sicherer machen können – zum Beispiel permanente Retainer, Glattflächenversiegelung, Spezialdrähte zur Kraftreduzierung oder zahnfarbene Brackets. Diese zahlt die Krankenkasse nicht.
Wir beraten Sie dazu ausführlich und transparent. Ob Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen, entscheiden allein Sie; vor Beginn schließen wir darüber eine schriftliche Vereinbarung mit allen Kosten.
In unserer Praxis arbeiten wir mit dem Tip-Edge-PLUS-System, das in Deutschland nur wenige Praxen anbieten. Seine Vorteile entfaltet es vor allem in Kombination mit hochelastischen Spezialbögen, die mit sanften, gleichmäßigen Kräften arbeiten. Diese Bögen und weitere Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und werden daher privat berechnet.
Wir empfehlen dieses Konzept, weil wir von seinen Vorteilen überzeugt sind. Selbstverständlich können Sie sich auch für die zuzahlungsfreie Kassenbehandlung entscheiden. Wir beraten Sie zu beiden Wegen offen und vereinbaren alle Mehrkosten vorab schriftlich. Mehr dazu: Unser Behandlungskonzept: Tip-Edge.
Für Erwachsene ist eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich eine Privatleistung. Eine Ausnahme sind schwere Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern. Für Erwachsene bieten wir unter anderem unauffällige Aligner und Brackets an – sprechen Sie uns gern auf eine Beratung an.
Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan. Reichen Sie ihn bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle ein und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen, bevor die Behandlung beginnt. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.
Eine Zusatzversicherung kann Eigenanteile für außervertragliche Leistungen abdecken. Wichtig: Sie sollte abgeschlossen werden, bevor eine Behandlung angeraten oder begonnen wurde, da bereits festgestellte Befunde meist ausgeschlossen sind. Zudem gelten oft Wartezeiten und Leistungsgrenzen. Einen unabhängigen Tarifvergleich bietet zum Beispiel die Waizmann-Tabelle.
Das hängt vom Befund ab. Eine Behandlung mit fester Zahnspange dauert häufig etwa zwei Jahre, die gesamte Behandlung einschließlich herausnehmbarer Apparaturen kann länger sein. Kontrolltermine finden in der Regel alle vier bis acht Wochen statt. Die voraussichtliche Dauer besprechen wir mit Ihnen bei der Planung.
Ein Kassenwechsel während der Behandlung ist möglich. Informieren Sie bitte Ihre neue Krankenkasse und uns rechtzeitig. Den Eigenanteil erstattet die Kasse, bei der Sie bei Abschluss der Behandlung versichert bist.
Stand: November 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.